Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
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Nach Wohnortwechsel:
Einzelprokura:
Lay, Clemens, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2023
Stemes |
19 |
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Prokura erloschen:
Bauer, Jörg, Egelsbach, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Frey, Andreas, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Lenhard, Heiko, Dreieich, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Metzen, Jörg, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.11.2022
Stemes |
HRB 81971: SPIE SAG Group GmbH, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 7, 40882 Ratingen. Prokuren geändert; nunmehr Einzelprokuren: Dr. Schimmel, André Markus, München, * ‒.‒.‒‒; Stöhr, Bianca, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 81971: SPIE SAG Group GmbH, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 7, 40882 Ratingen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.12.2020 wirksam geworden.
HRB 81971: SPIE SAG Group GmbH, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 7, 40882 Ratingen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2020 Teile des Vermögens (gehaltene Aktien an der SPIE Gdansk SA) der SPIE SAG GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 82030) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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