Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Baldus, Niclas Marcus, gen. Nick, Limburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Baldus, Niclas Marcus, Koblenz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.01.2024
Daubach
b)
Fall 9 |
HRB 3433: SPIEL-IN Freizeitspielstätten Verwaltungs GmbH, Kölbingen, Talstrasse 1, 56459 Kölbingen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nun Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Baldus, Niclas Marcus, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3433: SPIEL-IN Freizeitspielstätten Verwaltungs GmbH, Kölbingen, Talstrasse 1, 56459 Kölbingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) das Betreiben und der Erwerb von Spielstätten, An- und Verpachtung von Spielstätten, gastronomischen und sonstigen Betrieben und Beteiligungen an Unternehmen, die Spielstätten betreiben, Service und alle damit zusammenhängender Geschäfte; b) der Erwerb und/oder die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SPIEL-In Casino GmbH & Co. KG, HRA 2939 des Amtsgerichts Montabaur, deren Gegenstand zur Zeit die Aufstellung von Automaten und künftig auch das Betreiben und der Erwerb von Spielstätten, An- und Verpachtungen von Spielstätten, gastronomischen und sonstigen Betrieben und Beteiligungen an Unternehmen, die Spielstätten betreiben, Service und aller damit zusammenhängender Geschäfte ist. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit dem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit der SPIEL-IN Casino GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kölbingen ( Amtsgericht Montabaur HRA 2939) abzuschließen (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Reichert-Baldus, Petra, geb. Reichert, Kölbingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SPIEL-IN Freizeitspielstätten Verwaltungs GmbH, Kölbingen, Talstrasse 1, 56459 Kölbingen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Baldus, Niclas Marcus, Kölbingen, * ‒.‒.‒‒.
SPIEL-IN Freizeitspielstätten Verwaltungs GmbH, Kölbingen (Talstr. 1, 56459 Kölbingen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SPIEL-IN Casino GmbH & Co. KG mit Sitz in Kölbingen (Amtsgericht Montabaur, HRA 2939) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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