SPIKO GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg(Immenhacken 1, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Eintragung betreffend die Entstehung der Gesellschaft augrund Spaltung/Ausgliederung ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 142 FGG von Amts wegen gelöscht. Die Gesellschaft hat auf Grund der Ausgliederungserklärung des Inhabers vom 04.08.2008 das unter der Firma Stjepan Spiko Industrieservice e.K., Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 2906 NO) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
24558 Henstedt-Ulzburg
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Stammkapital: keine Angabe
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG