Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Scholz, Frank, Kühlungsborn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.12.2022
Vossel |
HRB 7345: SPITZKE FAHRWEGSYSTEME GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Scholz, Frank, Kühlungsborn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. von Lieven, Alexander, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schiwek, Jörg-Christian, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7345: SPITZKE FAHRWEGSYSTEME GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der RTCM GmbH mit Sitz in Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7158) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7345: SPITZKE FAHRWEGSYSTEME GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma Norddeutsche Logistik und Baustoff GmbH vom 14.12.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma DGMT DEUTSCHE GLEISBAU MATERIAL TRANSPORT GmbH vom 14.12.2016 mit der Norddeutsche Logistik und Baustoff GmbH mit Sitz in Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 1829) sowie mit der DGMT DEUTSCHE GLEISBAU MATERIAL TRANSPORT GmbH mit Sitz in Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6996) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7345: DURTRACK GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SPITZKE FAHRWEGSYSTEME GmbH.
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