SPM Verwaltungs GmbH, Hövelhof, (Jägerstr. 14 c, 33161 Hövelhof).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sanders Print Media e.K. am 12.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SPM Verwaltungs GmbH, Hövelhof, (Jägerstr. 14 c, 33161 Hövelhof).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2008/26.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008/11.09.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Geert Sanders verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Sanders Print Media e.K. mit Sitz in Hövelhof weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SPM Verwaltungs GmbH, Hövelhof, (Jägerstr. 14 c, 33161 Hövelhof).Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.