Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
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b)
Personendaten (Vorname) auf Antrag ergänzt,
nun:
Geschäftsführer:
Jaumann, Georg Johann, Marktoffingen,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Personendaten (Vorname) auf Antrag ergänzt,
nun:
Geschäftsführer:
Hertle, Winfried Rainer, Alerheim, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Beck, Wolfgang, Deiningen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.04.2024
Becker |
19 |
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Prokura erloschen:
Ogasa, Adrian Martin, Wört, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.02.2024
Gloge |
HRB 14796: SPN Schwaben Präzision Fritz Hopf GmbH, Nördlingen, Fritz-Hopf-Straße 1, 86720 Nördlingen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Deffner, Alexander, Nördlingen, * ‒.‒.‒‒; Ogasa, Adrian Martin, Wört, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Haas, Gerhard, Ederheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14796: SPN Schwaben Präzision Fritz Hopf GmbH, Nördlingen, Fritz-Hopf-Straße 1, 86720 Nördlingen. Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Beirats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 14796: SPN Schwaben Präzision Fritz Hopf GmbH, Nördlingen, Fritz-Hopf-Straße 1, 86720 Nördlingen. Die ANKER GETRIEBE GmbH mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 741) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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