SPORT'S Fitness-Wellness-Gesundheit GmbH & Co. KG, Sulingen, Lange Straße 37, 27232 Sulingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kingdom of Sports Wilhelmshaven GmbH & Co. KG am 12.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
SPORT'S Fitness-Wellness-Gesundheit GmbH & Co. KG, Sulingen, Lange Straße 37, 27232 Sulingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 mit der Kingdom of Sports Wilhelmshaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 201253) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SPORT'S Fitness-Wellness-Gesundheit GmbH & Co. KG, Sulingen, Lange Straße 37, 27232 Sulingen. Geschäftsanschrift: Lange Straße 37, 27232 Sulingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2012 mit der Kingdom of Sports Ibbenbühren GmbH & Co. KG mit Sitz in Ibbenbühren (Amtsgericht Steinfurt HRA 6064) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SPORT'S Fitness-Wellness-Gesundheit GmbH & Co. KG, Sulingen (Lange Straße 37, 27232 Sulingen, Unterhaltung und Betrieb eines Sport- und Fitness-Studios in Sulingen unter der Bezeichnung "SPORT'S Fitness-Wellness-Gesundheit GmbH & Co. KG".). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vierte Pleuß Verwaltungs-GmbH, Sulingen (Walsrode HRB 200947), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.