HRB 16718:SR-Software GmbH, Kaarst, Rurstraße 1, 41564 Kaarst.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16718:SR-Software GmbH, Kaarst, Rurstraße 1, 41564 Kaarst.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
INFOTECH & CO. EDV-Spezialisten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen, Holthoffstrasse 122 a, 45659 Recklinghausen. Kaarst. Der Sitz ist nach Kaarst (jetzt Amtsgericht Neuss HRB 16718) verlegt.
SR-Software GmbH, Kaarst, Rurstraße 1, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. Dezember 1991, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Recklinghausen (bisher Amtsgericht Recklinghausen HRB 2886) nach Kaarst sowie eine Änderung der Firma (vormals INFOTECH & CO. EDV-Spezialisten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember 2011 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt; die §§ 3, 5 und 15 des Gesellschaftsvertrages wurden entsprechend geändert. Geschäftsanschrift: Rurstraße 1, 41564 Kaarst. Gegenstand: Softwareentwicklung, Groß- und Einzelhandel mit Hard- u. Software, Import und Export von Hard- u. Software, EDV-Unternehmensberatung und -schulung. Stammkapital: 25.564,59 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Rumstich, Norbert, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hans, Rainer, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒.