SRE Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trostbrücke 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der SRE Holding GmbH mit Sitz inHamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92504) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SRE Holding GmbH am 26.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SRE Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trostbrücke 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.700,-- um EUR 100,-- auf EUR 25.800,-- beschlossen. Stammkapital nunmehr: 25.800,-- EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird insoweit verwiesen.
SRE Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trostbrücke 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.800,-- um EUR 100,-- auf EUR 25.900,-- beschlossen. Stammkapital nunmehr: 25.900,-- EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird insoweit verwiesen.
SRE Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trostbrücke 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.900,-- um EUR 100,-- auf EUR 26.000,-- beschlossen. Stammkapital nunmehr: 26.000,-- EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird insoweit verwiesen.
SRE Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trostbrücke 1, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.500,-- um EUR 100,-- auf EUR 25.600,-- beschlossen. Stammkapital nunmehr: 25.600,-- EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird insoweit verwiesen.
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