Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere der
beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der
beruflichen Rehabilitation und
medizinischen Versorgung, der beruflichen
und gesellschaftlichen Integration, der Fort-
und Weiterbildung, der
anwendungsbezogenen Forschung und
Lehre, der Betreuung von behinderten und
nicht behinderten Menschen und der
Entwicklung und Beratung in Rehabilitation,
Medizin und Sozialwissenschaften sowie
der schulischen Bildung, Erziehung und
Gesundheit.
Darüberhinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen und seelischen
Zustandes oder die aus wirtschaftlichen
Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so
beispielsweise durch den Betrieb von
Einrichtungen zur beruflichen
Ersteingliederung junger Menschen mit
Behinderung und durch Unterstützung
dieser Personen.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1. administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2. Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3. Arzneimittelversorgungen inkl.
Supportleistungen
4. Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5. Betriebsführungsdienstleistungen
6. Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7. Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9. Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10. IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14. Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie verwirklicht und fördert damit auch
die Ziele der SRH Holding (SdbR),
Heidelberg und der SRH Bildung GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung vom
Ziff. 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
13.12.2022
Rinke |
HRB 335376: SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH, Neckargemünd, Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd. Nicht mehr Geschäftsführer: Paratsch, Frank, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 335376: SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH, Neckargemünd, Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd. Bestellt als Geschäftsführer: Lohwaßer, Sascha, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 335376: Berufsbildungswerk Neckargemünd Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neckargemünd, Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 512.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH. Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Förderung der Jugendhilfe. Förderung der Volks- und Berufsbildung. Förderung des Wohtfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1,3. 4, 7. 9 und 10 AO. Weiterer Zweck ist die Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO. 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und ergänzender Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch die finanzielle Unterstützung dieser Personen. Die Gesellschaft verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH, Heidelberg. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben. die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist. Stammkapital nun: 512.000,00 EUR.
HRB 335376: Berufsbildungswerk Neckargemünd Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neckargemünd, Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd. Prokura erloschen: Brandt, Kerstin, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
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