Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den
Gesellschaftszweck insbesondere durch die
Erbringung von Dienstleistungen im
Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen,
durch die Begleitung wissenschaftlicher
Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die
der Weiterentwicklung des Bildungs- und
Gesundheitswesens und der Rehabilitation
auf nationaler und internationaler Ebene
dienen, durch das planmäßige
Zusammenwirken mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in
der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die
Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und
durch die Unterstützung von körperlich oder
wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO
in der jeweiligen Fassung. Zur
Zweckverwirklichung können insbesondere
folgende Dienstleistungen erbracht werden:
- der beruflichen und schulischen Bildung,
- der beruflichen Rehabilitation,
- der Fort- und Weiterbildung,
- der Forschung, Lehre, Entwicklung und
Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialwesens.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an den die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1) administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2) Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3) Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4) Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5) Betriebsführungsdienstleistungen
6) Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7) Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8)
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9) Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10) IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14) Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie kann diese Leistungen durch
abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1
AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen"
genannt) oder zusammen mit Dritten
erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit
auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH
Holding (SdbR), Heidelberg.
5. Die SRH Bildung GmbH kann im
Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle
Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks nach Abs.1
dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
Sie darf zu diesem Zweck im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Sie kann hierzu insbesondere neue
Unternehmen und Betriebe errichten und
betreiben oder sich an Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art beteiligen,
sofern ihre Haftung auf die Einlage
begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung
übernehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei
insbesondere die Änderung von § 2 (nunmehr Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
a)
09.12.2022
Sautner |
HRB 730387: SRH Bildung GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 325.000,00 EUR erhöht.
HRB 730387: SRH Bildung GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Mombaur, Georg Patrick, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hertrich, Markus, Lampertheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 730387: SRH Bildung GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ruf, Simon Claudius, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerdau, Andrea, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 730387: SRH Bildung GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 60.000,00 EUR auf 310.000,00 EUR erhöht. 310.000,00 EUR.
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