Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH aus Waldbronn ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 716039 verzeichnet. Nach der Gründung am 07.11.2012 hat die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaften und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Darüber hinaus wird der Zweck durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die Versorgung und medizinische Rehabilitation von kranken und pflegebedürftigen Personen. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen, 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen, 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 5. Betriebsführungsdienstleistungen, 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen, 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 10. IT-Dienstleistungen unkl. Supportleistungen, 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen, 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen, 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter, 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Gesundheit GmbH.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500.000,00 EUR. Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).