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c)
Gegenstand geändert; nun:
die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere der
Prävention, der medizinischen
Rehabilitation, der Krankenversorgung und
Pflege und der Entwicklung und Beratung
im Rahmen des Krankenhauses. Darüber
hinaus wird der Zweck der Gesellschaft
durch die Erbringung von
Bildungsdienstleistungen verwirklicht,
insbesondere die Fort-, Aus- und
Weiterbildung von medizinischem
Fachpersonal.
Darüber hinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder die aus
wirtschaftlichen Gründen der Hilfe
bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise
durch die Versorgung und medizinische
Rehabilitation von kranken oder
pflegebedürftigen Personen. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
06.04.2023
Miess |