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SRH Higher Education GmbH, Heidelberg (HRB 725188)

Firmendaten

Anschrift
Bonhoefferstr. 1
69123 Heidelberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06221/8223-065
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.higher-education.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 725188
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SRH Higher Education GmbH aus Heidelberg ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 725188 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.04.2016 hat die SRH Higher Education GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1,3,4,7,9,10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die SRH Higher Education GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen, durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und durch die Unterstützung von körperlich oder wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO in der jeweiligen Fassung. Zur Zweckverwirklichung können insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht werden: - der akademischen Bildung, - der beruflichen und schulischen Bildung, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. 3. das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-,Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 5. Die SRH Higher Education GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs. 1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung übernehmen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 250.000,00 EUR. Die SRH Higher Education GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.10.2024)

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Registermeldungen 8

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
8 b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Gerard, Christian, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
Einzelprokura:
Király, Ákos, Oftersheim, * ‒.‒.‒‒
a)
25.10.2024
Bechtold
7 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Dr. h.c. Winterberg, Jörg M.,
Heidelberg, * ‒.‒.‒‒
a)
03.03.2023
Bechtold
6 c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1,3,4,7,9,10 und 13
AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die SRH Higher Education GmbH
verwirklicht den Gesellschaftszweck
insbesondere durch die Erbringung von
Dienstleistungen im Bildungs-,
Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die
Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben
und praktischer Maßnahmen, die der
Weiterentwicklung des Bildungs- und
Gesundheitswesens und der Rehabilitation
auf nationaler und internationaler Ebene
dienen, durch das planmäßige
Zusammenwirken mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in
der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die
Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und
durch die Unterstützung von körperlich oder
wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO
in der jeweiligen Fassung. Zur
Zweckverwirklichung können insbesondere
folgende Dienstleistungen erbracht werden:
- der akademischen Bildung,
- der beruflichen und schulischen Bildung,
- der Fort- und Weiterbildung,
- der Forschung, Lehre, Entwicklung und
Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialwesens.
3. das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1) administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2) Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3) Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4) Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5) Betriebsführungsdienstleistungen
6) Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7) Hol-, Bring-,Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8)
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9) Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10) IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14) Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie kann diese Leistungen durch
abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1
AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen"
genannt) oder zusammen mit Dritten
erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit
auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH
Holding (SdbR), Heidelberg.
5. Die SRH Higher Education GmbH kann
im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle
Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks nach Abs. 1
dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
Sie darf zu diesem Zweck im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Sie kann hierzu insbesondere neue
Unternehmen und Betriebe errichten und
betreiben oder sich an Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art beteiligen,
sofern ihre Haftung auf die Einlage
begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung
übernehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insbesondere wurde § 2 (Zweck und Gegenstand des
Unternehmens) geändert.
a)
12.01.2023
Bechtold
Calendar 08.02.2022
Veränderung

HRB 725188: SRH Higher Education GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Hettich, Christof, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 17.01.2022
Veränderung

HRB 725188: SRH Higher Education GmbH, Heidelberg, Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Gerard, Christian, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Gerard, Christian, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

25.10.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christian Gerard
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ákos Király
Prokurist

03.03.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jörg M. Winterberg
Geschäftsführer

08.02.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christof Hettich
Geschäftsführer

17.01.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Gerard
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Gerard
Geschäftsführer

01.03.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Gerard
Prokurist

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