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SRH RPK Karlsbad GmbH, Karlsbad (HRB 707146)

Firmendaten

Anschrift
Guttmannstr. 4
76307 Karlsbad
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07202/91-3068
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.rpk-karlsbad.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2009
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 707146
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SRH RPK Karlsbad GmbH aus Karlsbad ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 707146 verzeichnet. Nach der Gründung am 22.06.2009 hat die SRH RPK Karlsbad GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der medizinisch- beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der For- und Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der stationären, teilstationären und abulanten Pflege und der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen, sowie der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften. Darüberhinaus wird der Zweck durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die Erbringung von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. AO in der jeweiligen Fassung erfolgt duch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an den die SRH Holding (SdbR) ummittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH 5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die SRH RPK Karlsbad GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.10.2024)

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Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
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Registermeldungen 6

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
6 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Menke, Manuel Hermann Josef, Heidelberg,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Medinger, Stefan Boris, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
07.10.2024
Essert
5 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Menke, Manuel Hermann Josef, Heidelberg,
* ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Windolf, Thomas, Pfinztal, * ‒.‒.‒‒
a)
13.11.2023
Knauf
4 c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere auf dem
Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und
Sozialwesens, insbesondere der
beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der
medizinisch- beruflichen Rehabilitation und
medizinischen Versorgung, der beruflichen
und gesellschaftlichen Integration, der For-
und Weiterbildung, der
anwendungsbezogenen Forschung und
Lehre, der stationären, teilstationären und
abulanten Pflege und der Betreuung von
behinderten und nicht behinderten
Menschen, sowie der Entwicklung und
Beratung in Rehabilitation, Medizin und
Sozialwissenschaften.
Darüberhinaus wird der Zweck durch das
planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Satzungszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen und seelischen
Zustandes oder die aus wirtschaftlichen
Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so
beispielsweise durch die Erbringung von
Einrichtungen zur beruflichen
Ersteingliederung junger Menschen mit
Behinderung und durch Unterstützung
dieser Personen.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt duch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an den die SRH Holding
(SdbR) ummittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1) administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2) Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3) Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4) Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5) Betriebsführungsdienstleistungen
6) Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7) Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8)
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9) Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10) IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14) Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie verwirklicht und fördert damit auch
die Ziele der SRH Holding (SdbR),
Heidelberg und der SRH Bildung GmbH
5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen
oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf
zu diesem Zweck im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten. Sie kann
hierzu insbesondere neue Unternehmen
und Betriebe errichten und betreiben oder
sich an Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung
auf die Einlage begrenzt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Geändert wurde insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand
des Unternehmens)
a)
15.12.2022
Knauf
3 c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung
der Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens, die Förderung der
Jugendhilfe, Förderung der Volks- und
Berufsbildung, Förderung des
Wohlfahrtswesen und die Förderung der
Hilfe von Flüchtlingen gemäß § 52 Abs. 2
Nr. 1, 3, 4, 7, 9 und 10 AO.
2. Sie verwirklicht diesen Zweck
insbesondere durch die Erbringung von
Dienstleistungen der beruflichen Bildung
und der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation durch die medizinische
Versorgung, Jugendhilfe, Therapie, Pflege,
Beratung und Weiterbildung, durch
ergänzende Maßnahmen zur Integration
von Menschen in den Arbeitsmarkt sowie
durch Dienstleistungen der schulischen
Bildung und Erziehung. Sie verwirklicht
damit auch die Ziele der SRH Holding
(SdbR), Heidelberg.
3. Die Gesellschaft kann im Rahmen Ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des Gegenstandes
der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie
errichtet und unterhält die hierzu
erforderlichen gemeinnützigen
Unternehmen und Betriebe. Die
Gesellschaft kann insbesondere andere
Unternehmen und Betriebe errichten oder
sich an Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung
auf die Einlage begrenzt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2022 und
der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger
vom 29.08.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"SRH fit for work Berufliche Bildung GmbH", Offenburg
(Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 472358) verschmolzen
(Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
02.09.2022
Georg
Calendar 31.07.2017
Veränderung

HRB 707146: SRH RPK Karlsbad GmbH, Karlsbad, Guttmannstr. 4, 76307 Karlsbad. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 8 (Geschäftsführung). Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 7 AO. 2. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für psychisch Kranke durch die medizinische Versorgung, Jugendhilfe, Therapie, Pflege, Beratung und Weiterbildung. Sie verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen Ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen gemeinnützigen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung auf die Einlage begrenzt ist. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

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Historie 3

07.10.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Manuel Hermann Josef Menke
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Boris Medinger
Geschäftsführer

13.11.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Windolf
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Manuel Hermann Josef Menke
Geschäftsführer

17.07.2009
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Windolf
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 14.07.2009