Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Trigg, Robin Timothy, PM Deventer /
Niederlande, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meijlof, Johan, Almelo / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
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|
a)
05.09.2022
Wandres |
HRB 3004: SSAB Swedish Steel GmbH, Düsseldorf, Hamborner Straße 55, 40472 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Trigg, Robin Timothy, PM Deventer / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Hedman, Hans, Huddinge/Schweden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3004: SSAB Swedish Steel GmbH, Düsseldorf, Hamborner Straße 55, 40472 Düsseldorf. Prokura erloschen: Paule, Christoph, Fellbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3004: SSAB Swedish Steel GmbH, Düsseldorf, Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hamborner Straße 55, 40472 Düsseldorf.
HRB 3004: SSAB Swedish Steel GmbH, Düsseldorf, Hamborner Straße 53, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der Ruukki Holding GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 16954) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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