HRB 135982: SSM Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schmitz-Morkramer Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 75183) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.05.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 135982:SSM Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2015. Geschäftsanschrift: Dornbusch 4, 20095 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere als Komplementärin an der SSM Immobilien GmbH & Co. KG, die den folgenden Unternehmensgegenstand hat: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Projektentwicklung von Grundstücken sowie deren Verwaltung, im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beteiligung an Unternehmen mit dem gleichen Geschäftszweck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schmidt, Frank Gerhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schmitz-Morkramer, Philipp Carl, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Rohde, Reinald Ulrich, Reinbek, * ‒.‒.‒‒.