HRB 78564 B: STARnetONE GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.05.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 192271) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 78564 B: STARnetONE GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Burda Magazine Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 192271 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 78564 B: STARnetONE GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Fink, Hans-Walter, - genannt Hans -; Geschäftsführer: 5. Varn, Elisabeth, * ‒.‒.‒‒, Torgau; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Dr. Schmidt, Jochen; 3. Ramolla, Helena, * ‒.‒.‒‒, Bobingen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 78564 B: STARnetONE GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Burda Magazine Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 192271), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.04.2017 zugestimmt hat. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Burda Magazine Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 192271), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.04.2017 zugestimmt hat.
HRB 78564 B: STARnetONE GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Burda Digital Ventures GmbH mit Sitz in Offenburg bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2016 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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