STAXERA Holding GmbH & Co. KG, Dresden, Gasanstaltstrasse 2, 01237 Dresden.Die Verschmelzung wurde am 29.07.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STAXERA Holding GmbH & Co. KG, Dresden, Gasanstaltstrasse 2, 01237 Dresden.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Enerday GmbH mit dem Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 6980) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
STAXERA Holding GmbH & Co. KG, Dresden (Winterbergstr. 28, 01277 Dresden, Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aus dem Bereich der Energieerzeugung auf Basis von Brennstoffen sowie die Erbringung von Dienstleistungen an solche Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilf- und Nebengeschäfte zu tätigen die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: STAXERA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 23740), einzelvertretungsberechtigt, für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft sind die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.