Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nijhuis, Anouk, Hengelo / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rouwhorst, Mark Nikolaas, Enschede /
Niederlande, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
23.04.2024
Brinkmann |
HRB 11051: STAYL GmbH, Rheine, Hovesaatstraße 6, 48432 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Fabels, Johannes Wilhelmus Stanislaus, Hengelo / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11051: STAYL GmbH, Rheine, Hovesaatstraße 6, 48432 Rheine. Bestellt als Geschäftsführer: Leusink, Tim Gerhardus Hendrikus, Oldenzaal / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Rouwhorst, Mark Nikolaas, Enschede / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11051: STAYL GmbH, Rheine, Hovesaatstraße 6, 48432 Rheine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2020 mit der MTU Unternehmensverwaltung GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 11040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11051: STAYL GmbH, Rheine, Hovesaatstraße 6, 48432 Rheine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2020 mit der MTW Unternehmensverwaltung GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 11040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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