STB Datenservice GmbH, Köln (Weinsbergstr. 190, 50825 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PMP Pflege Akademie GmbH Fort- und Weiterbildungsbetrieb im Gesundheitswesen Berlin am 06.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STB Datenservice GmbH, Köln (Weinsbergstr. 190, 50825 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 12.06.2006 mit der PMP Pflege Akademie GmbH Fort- und Weiterbildungsbetrieb im Gesundheitswesen mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 86809) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.