HRA 24940: STC Security-Technology & Consulting e. K., Köln, Neue-Eiler-Straße 48, 51145 Köln. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 24940: STC Security-Technology & Consulting e. K., Köln, Neue-Eiler-Straße 48, 51145 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
STC Security-Technology & Consulting e. K., Köln (Neue-Eiler-Straße 48, 51145 Köln). Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 53474 Bad Neuenahr-Ahrw. Einzelprokura: Witsch, Markus, Bad Neuenahr-Ahrweiler, * ‒.‒.‒‒.
STC Security-Technology & Consulting e. K., Köln (Neue-Eiler-Straße 48, 51145 Köln, die Erbringung von Sicherheitsleistungen gemäß § 34 a Gewerbeordnung.). Einzelkaufmann. Inhaber: Bentlage, Torsten, Niederzissen, * ‒.‒.‒‒.