STEAG Herne 5 KWE-Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Evonik Steag GmbH am 17.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STEAG Herne 5 KWE-Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2010 mit der Evonik Steag GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19649) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.