STEAG KETEK IT GmbH, Oberhausen (Centroallee 261, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Evonik Energy Services GmbH am 21.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STEAG KETEK IT GmbH, Oberhausen (Centroallee 261, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Evonik Energy Services GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen - HRB 1985) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
STEAG KETEK IT GmbH, Oberhausen (Centroallee 261, 46047 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Bulasch, Holger.
STEAG KETEK IT GmbH, Oberhausen (Centroallee 261, 46047 Oberhausen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krüger, Peter Karl, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒.
STEAG KETEK IT GmbH, Oberhausen (Centroallee 261, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Sofbid - Softwarebüro für industrielle Datenverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zwingenberg (Amtsgericht Darmstadt, Registergericht Bensheim - HRB 24 994) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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