HRA 330419: Matthäus Irion Stanztechnik GmbH & Co. KG, Bad Teinach-Zavelstein, Station Teinach 21, 75385 Bad Teinach-Zavelstein. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.03.2018 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "STEBER Immobilien GmbH", Calw (Amtsgericht Stuttgart HRB 765945) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 765945: STEBER Immobilien GmbH, Calw, Station 21, 75385 Bad Teinach-Zavelstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2018. Geschäftsanschrift: Station 21, 75385 Bad Teinach-Zavelstein. Gegenstand: Die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens, insbesondere Immobilien. Stammkapital: 64.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fleissinger, Bernd, Salzburg / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Hahn, Eberhardt, Neuweiler, * ‒.‒.‒‒; Tschirk, Stefan, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Matthäus Irion Stanztechnik Gmbh & Co KG", Bad Teinach-Zavelstein (Amtsgericht Stuttgart HRA 330419) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.