HRB 4180:STEUKOR Steuerberatungsgesellschaft Kortgen & Partner GmbH, Meißen, Niederauer str. 26/28, 01662 Meißen.Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 25.11.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Kurt Kortgen, Meißen verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
STEUKOR Steuerberatungsgesellschaft Kortgen & Partner GmbH, Meißen, Niederauer str. 26/28, 01662 Meißen. Persönliche Angaben ergänzt bzw. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Kortgen, Kurt, Meißen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Kortgen GmbH mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden, HRB 11869) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Böhmerwald Gastronomie GmbH mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden, HRB 13723) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.