STEWARD & SPENCER AG, Düsseldorf (Immermannstr. 13, 40210 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
STEWARD & SPENCER AG, Düsseldorf (Immermannstr. 13, 40210 Düsseldorf). Infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 InsO ist die Gesellschaft kraft Gesetzes aufgelöst.
STEWARD & SPENCER AG, Düsseldorf (Immermannstr. 13, 40210 DüsseldorfDas Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 3 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
STEWARD & SPENCER AG, Düsseldorf (Steinstraße 11, 40212 Düsseldorf). Die Hauptversammlung vom 02.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung institutioneller und privater Anleger im gesamten Kapitalanlagebereich (mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung) mit den Schwerpunkten Depotoptimierung, Risikomanagement und Entwicklung von Handelssystemen und die Entwicklung und Vermietung von Software-Modulen zur Realisierung dieser Aufgaben. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Konzeption, Entwicklung und Beratung von Hedgefonds und Private Equity-Fonds. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens. 3. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder Genussrechtsinhaber beteiligen. Die Ausgabebedingungen ist der Vorstand zu vereinbaren berechtigt.
STEWARD & SPENCER AG, Düsseldorf (Steinstraße 11, 40212 Düsseldorf). Die Hauptversammlung vom 31.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen.