HRB 65046: STILPUNKTE GmbH, Köln, Max-Planck-Str. 6-8, 50858 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 260, 50825 Köln.
HRB 65046: PROMEDIAGROUP GmbH, Frechen, Max-Planck-Str. 6-8, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.04.2021 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, sowie den Sitz von Frechen nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Neue Firma: STILPUNKTE GmbH. Köln.
PROMEDIAGROUP GmbH, Frechen, Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 6-8, 50858 Köln.
PROMEDIAGROUP GmbH, Frechen, Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2009. Geschäftsanschrift: Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen. Gegenstand: die Vermarktung von Werbung (Internetwerbung) und die Erstellung von Homepages sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Löwendorf, Christian, Frechen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der PROMEDIAGROUP e.K. mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 26178 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.01.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.