STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH, Köln, Pferdmengesstr. 1, 50968 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ABICOR Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buseck am 26.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH, Köln, Pferdmengesstr. 1, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2013 mit der ABICOR Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buseck (Amtsgericht Gießen, HRB 6756) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH, Köln, Pferdmengesstr. 1, 50968 Köln. Der mit der IBG Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. Kornmanditgesellschaft (AG Köln HRA 5386) am 05.01.1976 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.12.2012 zum 31.12.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH, Köln (Pferdmengesstr. 1, 50968 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Böckling, Andreas, Lich, * ‒.‒.‒‒. Weiter bestellt als Geschäftsführer: Krahn, Heinz Jürgen, Köln, * ‒.‒.‒‒ und Schmidt, Alf, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sattler, Richard.