STL Bau GmbH, Frankfurt am Main (Am Wäldchen 14, 65929 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
STL BAU GmbH, Künzell, (Am Wäldchen 14, 65929 Frankfurt am Main).Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83971) verlegt.
STL Bau GmbH, Frankfurt am Main, (Am Wäldchen 14, 65929 Frankfurt am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Künzell (bisher Amtsgericht Fulda HRB 5444) nach Frankfurt am Main beschlossen. Gegenstand: Sanierung von mit umweltrelevanten Schadstoffen (z.B. Asbest, PCB, PCP, PAK) belasteten Gebäuden, Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Demontagen sowie Rohbau und Trockenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hiller, Georg, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
STL BAU GmbH, Künzell (Fuldaer Straße 58, 36093 Künzell). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Sanierung von mit umweltrelevanten Schadstoffen (z.B. Asbest, PCB, PCP, PAK) belasteten Gebäuden, Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Demontagen sowie Rohbau und Trockenbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hiller, Georg, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.