HRB 198152: STM Asset Management GmbH Zweite, München, Brienner Str. 25, 80333 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 198152: STM Asset Management GmbH Zweite, München, Breisacher Str. 3, 81667 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brienner Str. 25, 80333 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Manns, Stefanie, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
STM Asset Management GmbH Zweite, München, Breisacher Str. 3, 81667 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2012. Geschäftsanschrift: Breisacher Str. 3, 81667 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb und Halten von Beiteiligungen, Erwerb, Halten und Verkauf, sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Manns, Stefanie, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der STM Asset Management GmbH & Co Zweite KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 97437). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.