HRB 15844: STONE Trans GmbH, Neuss, Am Römerbad 5, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15844: STONE Trans GmbH, Neuss, Am Römerbad 5, 41468 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 15844: STONE Trans GmbH, Neuss, Am Römerbad 5, 41468 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 504 IN 181/14) vom 15. Februar 2016 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
HRB 15844: STONE Trans GmbH, Neuss, Am Römerbad 5, 41468 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 181/14) vom 4. Dezember 2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
STONE Trans UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Am Römerbad 5, 41468 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 2. Mai 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 1.000,00 um EUR 49.000,00 EUR auf EUR 50.000,00 beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 4 ( Geschäftsführung ). Der Gesellschaftsvertrag wurde vollinhaltlich neu gefasst. Neue Firma: STONE Trans GmbH. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schniedenharn, Rolf, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.