Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Prokura erloschen:
Broosch, Niels, Wilhelmshaven, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Peter, Karsten, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.06.2024
Jungenkrüger |
12 |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Richter, Boris Alexander, Friedeburg,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
21.10.2022
Jungenkrüger |
HRB 203677: STORAG Etzel GmbH, Friedeburg, Beim Postweg 2, 26446 Friedeburg. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Boris Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 203677: STORAG Etzel GmbH, Friedeburg, Beim Postweg 2, 26446 Friedeburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kleefuß, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203677: STORAG Etzel GmbH, Friedeburg, Beim Postweg 2, 26446 Friedeburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2020 mit der STORAG Etzel Zweite Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt a. M. HRB 115982) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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