HRA 42589 B: STORE CONCEPT GmbH & Co. KG, Berlin, Christburger Straße 47, 10405 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: 1. STORE CONCEPT Verwaltungs GmbH; Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen.
STORE CONCEPT GmbH & Co. KG, Berlin, Christburger Straße 47, 10405 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1:; Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator:; STORE CONCEPT Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 119608 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst..
STORE CONCEPT GmbH & Co. KG, Berlin, Christburger Straße 47, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Christburger Straße 47, 10405 Berlin.
STORE CONCEPT GmbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin.
STORE CONCEPT GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2009 und der jeweiligen Zustimmungserklärungen vom selben Tag aus dem Vermögen des Hauke Drube das Einzelunternehmen Hauke Drube e.K., Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42824 B) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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