HRB 716851: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sirius Holding GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 725168) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 716851: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Suikat, Ralph, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 716851: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Enke, Klaus Alexander, geb. Kratzmeier, Müllheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
STP Management GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: STP Holding GmbH.
STP Management GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STP Holding GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 704832) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen