HRB 725168: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fidelis F20-110 VV GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 738976) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 725168: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Thies, Gunther, Grünwald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725168: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe.
HRB 725168: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Uwe, Bad Wiessee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 725168: STP Holding GmbH, Karlsruhe, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.03.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STP Legal Collaboration Solutions GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712886) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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