Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Prokura erloschen:
Kreis, Christian, Rödermark, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.04.2024
Goßmann |
4 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Eisenberg, Dirk, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Karstens, Jan, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.12.2023
Goßmann |
HRB 739335: STP Informationstechnologie GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Bendig, Oliver, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Karstens, Jan, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Uwe, Bad Wiessee, * ‒.‒.‒‒.
HRB 739335: STP Informationstechnologie GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Prokura erloschen: Bischof, Stefan Marc, Zürich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 109684: STP Informationstechnologie AG, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.02.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "STP Informationstechnologie GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 739335) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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