STPE e.K., Selb, Vielitz 42, 95100 Selb. Die Firma ist erloschen.
STPE e.K., Selb, Vielitz 42, 95100 Selb. (Übernahme von Handelsvertretungen für Hersteller/Anbieter von Maschinen, Anlagen, Verbrauchsmaterialien, Hilfs- und Betriebsstoffen für produzierendes Gewerbe. Handel mit und Vermittlung von Maschinen, Anlagen, Verbrauchsmaterialien, Hilfs- und Betriebsstoffen für produzierendes Gewerbe. Handel, Vermittlung, Verleih und Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art. Handel mit und Vermittlung von Büro- und Betriebsausstattung für Gewerbebetriebe. Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen, Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren, Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren und sonstigen Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, mit Geräten der Informnations- und Kommunikationstechnik, mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör und sonstigen Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten. Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung und Betrieb eines Ingenieurbüros, soweit dafür keine gesondert Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Vielitz 42, 95100 Selb. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Summerer, Joachim, Selb, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Summerer, Annette, Selb, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der STPE Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), mit dem Sitz in Selb (Amtsgericht Hof HRB 4429) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.