HRB 44040: STR Stahltransporte Ratingen Verwaltungs GmbH, Ratingen, Kleiberweg 4, 40882 Ratingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Detmolder Straße 14, 10715 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaymaz, Bilgin, Ratingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Przytula, Monika Beata, Poznan /Polen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 44040: Scheibling Spedition Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen, Holterkamp 7, 40880 Ratingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheibling, Hanns-Georg, Ratingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kaymaz, Bilgin, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Scheibling Spedition Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen, Holterkamp 7, 40880 Ratingen.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 7 (Vertretung). Geschäftsanschrift: Holterkamp 7, 40880 Ratingen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der Rechtsstellung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Scheibling Spedition GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ratingen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertre-tungsbefugnis erteilen und die erteilte Vertretungsbefugnis jederzeit ändern. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.