HRB 65561: STRABAG Asset GmbH, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 mit der STRABAG AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 556) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 65561:STRABAG Asset GmbH, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung der GBS Gesellschaft für Bau und Sanierung GmbH vom 25.08.2014 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die GBS Gesellschaft für Bau und Sanierung GmbH mit Sitz in Leuna (Amsgericht Stendal, HRB 201977) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 65561:STRABAG Asset GmbH, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tag mit der TSS Technische Sicherheits-Systeme Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 14377), mit der Baugesellschaft Nowotnik GmbH mit Sitz in Nörvenich (Amtsgericht Düren, HRB 5948), mit der becker bau GmbH mit Sitz in Bornhöved (Amtsgericht Kiel, HRB 13178 KI) und mit der Helmus Straßen-Bau GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg, HRB 207138) veschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
STRABAG Asset GmbH, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rosenhöfer, Jörg, Kürten, * ‒.‒.‒‒; Springer, Volker, Köln, * ‒.‒.‒‒.
STRABAG Asset GmbH, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2013 mit der Helmus Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg, HRB 110015) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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