Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Heinrich-Wieland-Str. 6a, 82319 Starnberg |
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a)
03.02.2023
Großhauser |
HRB 156637: STRIVE AG, München, Makartstraße 8, 81479 München. Die Hauptversammlung vom 9.8.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Starnberg. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 156637:STRIVE AG, München, Heinrich-Wieland-Straße 6a, 82319 Starnberg.Geschäftsanschrift: Makartstraße 8, 81479 München. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Dr. Liedler, Angela, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Sommer, Hermann, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
STRIVE AG, München, Heinrich-Wieland-Straße 6a, 82319 Starnberg. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Dr. Sommer, Hermann, Starnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
STRIVE AG, München, Heinrich-Wieland-Straße 6a, 82319 Starnberg. Die STRIVE Immobilien GmbH mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRB 161399) und die STRIVE Healthcare GmbH mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRB 161381) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der beiden Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden übertragenden Gesellschaften vom 20.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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