STS Systemgastronomie GmbH, Linden, Ferniestraße 3, 35440 Linden. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Gießen beschlossen. Neuer Sitz: Gießen. Geschäftsanschrift: Neuen Bäue 22, 35390 Gießen.
STS Systemgastronomie GmbH, Linden, Ferniestraße 3, 35440 Linden. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Ferniestraße 3, 35440 Linden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dittmann-Stark, Gerda, Zimmern o. R., * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stark, Steffen, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
STS Systemgastronomie GmbH, Linden, (Ferniestraße 3, 35440 Linden).Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 I (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer McDonald's Restaurants nach dem McDonald's-System, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen der Stark-Gruppe, deren Unternehmensgegenstand in dem Betreiben von McDonald's Restaurants besteht. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Stark Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen HRB 6687) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.