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a)
STUDIO 8 AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN
GMBH
b)
Ansbach
c)
(1) Die Vornahme sämtlicher Geschäfte im
Medienbereich, einschließlich der zu deren
Vorbereitung, Durchführung und
Unterstützung dienenden Geschäfte,
insbesondere die Vermittlung und
Produktion von Werbeträgern.
(2) Die Gesellschaft kann die Aufgaben
nach Absatz 1 auch ganz oder teilweise
durch Beteiligung an einer Gesellschaft
erfüllen, welche einen entsprechenden
Unternehmensgegenstand hat, wenn sie an
dieser mit Mehrheit der Anteile und
Stimmrechte beteiligt ist.
(3) Die Gesellschaft kann sich ferner, statt
die Aufgaben nach Absatz 1 selbst zu
erfüllen, auf die Stellung der persönlich
haftenden Gesellschafterin einer
Personengesellschaft (auch in Form stiller
Gesellschaften) mit gleichem
Unternehmensgegenstand beschränken. |
26.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mehl, Rainer, Verleger, Ansbach
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Geschäftsführer Harald W. Wiedfeld;
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Wiedfeld, Harald W., Verleger, Ansbach
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Geschäftsführer Rainer Mehl oder dem
Geschäftsführer Guido W. Mehl;
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorstand:
Mehl, Guido W., Verleger, Ansbach
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Geschäftsführer Harald W. Wiedfeld;
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.1988 zuletzt geändert am
22.12.2000
b)
Die Wiedfeld & Mehl Druck- und Verlagsgesellschaft mbH mit
dem Sitz in Ansbach und die STUDIO 8 AGENTUR FÜR NEUE
MEDIEN GMBH mit dem Sitz in Ansbach, haben am 23.
Februar 1988 einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die STUDIO 8 AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN GMBH hat mit
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. Juni 1989
diesem Vertrag zugestimmt. |
a)
30.10.2002
Trenner
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.05.1988.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 105 So. |