Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Dau, Jörn, Eschwege, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Einzelprokura:
Bachmann, Jens, Wanfried, * ‒.‒.‒‒
Hemmer, Jens, Eschwege, * ‒.‒.‒‒
Ruelberg, Björn, Wehretal, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Dau, Jörn, Eschwege, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.03.2024
Huschenbett
b)
Fall 14 |
HRB 1003: SUET Saat- und Erntetechnik GmbH, Eschwege, Sudetenlandstr. 26, 37269 Eschwege. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 1003: SUET Saat- und Erntetechnik GmbH, Eschwege, Sudetenlandstr. 26, 37269 Eschwege. Nicht mehr Geschäftsführerin: Knolle, Margaretha, Lehrerin, Eschwege.
HRB 1003: SUET Saat- und Erntetechnik GmbH, Eschwege, Sudetenlandstr. 26, 37269 Eschwege. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Knolle, Christian Carl, Techniker, Betriebswirt, Eschwege, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1003: SUET Saat- und Erntetechnik GmbH, Eschwege, Sudetenlandstr. 26, 37269 Eschwege. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MICK Beteiligungs-Verwaltung-Beratung GmbH mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege HRB 1334) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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