HRB 17081: SUNLIGHT FASHION GmbH, Neuss, Gell`sche Straße 26, 41472 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 17081: SUNLIGHT FASHION GmbH, Neuss, Gell`sche Straße 26, 41472 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 17081: SUNLIGHT FASHION GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gell`sche Straße 26, 41472 Neuss. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel, Im-Export von Textilien und Lederwaren z.B. Schuhen und Taschen sowie Modeschmuck und Accessoires. Nicht mehr Geschäftsführer: Dong, Wenjin, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Angelow, Asen, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SUNLIGHT FASHION GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. März 2013. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Gegenstand: Im- und Export von Textilien und Lederwaren, z.B. Schuhen und Taschen, sowie von Modeschmuck und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Dong, Wenjin, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.