SUPER SB Möbel Discount GmbH, Nettetal (Rosental 30, 41334 Nettetal). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld HRA 5418) am 07.06.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SUPER SB Möbel Discount GmbH, Nettetal (Rosental 30, 41334 Nettetal). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2005 im Wege des Formwechsels in die Trend Discount Möbel und mehr GmbH & Co. KG mit Sitz in Nettetal (40 AR ) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mitder Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SUPER SB Möbel Discount GmbH, Nettetal (Rosental 30, 41334 Nettetal). Der zwischen der SUPER SB Möbel Discount GmbH und der Möbel Busch GmbH & Co. KG (HRA 4411 Amtsgericht Krefeld) geschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde zum 31.12.2005 gekündigt und ist damit beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.