HRB 14: SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH, Koblenz, Moselring 11, 56073 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Staudt, Martin, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14: SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH, Koblenz, Moselring 11, 56073 Koblenz. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14: SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH, Koblenz, Moselring 11, 56073 Koblenz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.09.2020 Teile des Vermögens (den Teilbetrieb Verkehrsfachschule mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten) der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 678) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14: SVG Fahrschulzentrum Rheinland GmbH, Koblenz, Moselring 11, 56073 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Insbesondere wurden die §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand) und damit die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 hat insbesondere auch die Erhöhung des Stammkapitals um 137.970,00 EUR auf 507.970,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 678) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist - das Betreiben von Fahrschulen mit dem besonderen Schwerpunkt auf einer qualitativ hochwertigen und umfassenden Ausbildung; - die Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG); - die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern; - die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Lager und Logistik; - der Betrieb von und die Ausbildung auf Verkehrsübungsplätzen; - die Vermietung und Gestellung von Fahrzeugen, insbesondere für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern; - das Agenturgeschäft nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Neues Stammkapital: 507.970,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hillers, Alexander, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2020 Teile des Vermögens (den Teilbetrieb Verkehrsfachschule mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten) der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 678) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14: SVG Fahrschulzentrum Rheinland GmbH, Koblenz, Moselring 11, 56073 Koblenz. Der mit der Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG mit dem Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, GnR 203) am 15.12.1966 abgeschlossene Organ- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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