SVG Sobernheimer Verwertungsgesellschaft mbH, Bad Sobernheim, Industriepark Pferdsfeld, 55566 Bad Sobernheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit der SRK Sobernheimer Rohstoff-Kontor GmbH mit Sitz in Bad Sobernheim (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3728) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit heutiger Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55566 Bad Sobernheim
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: GmbH