HRB 9339: SVS Strahlpumpen und Vakuum Systeme Verwaltungs GmbH, Wachtendonk, Im Müldersfeld 30, 47669 Wachtendonk. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pöhler, Tim, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
SVS Strahlpumpen und Vakuum Systeme Verwaltungs GmbH, Wachtendonk, Im Müldersfeld 30, 47669 Wachtendonk. Nicht mehr Geschäftsführer: Marcus, Volker, Ingenieur, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Müldersfeld 30, 47669 Wachtendonk.
SVS Strahlpumpen und Vakuum Systeme Verwaltungs GmbH, Neuss, (Im Müldersfeld 30, 47669 Wachtendonk).Nach Sitzverlegung (jetzt AG Kleve, HRB 9339) nunmehr Wachtendonk.
SVS Strahlpumpen und Vakuum Systeme Verwaltungs GmbH, Wachtendonk, (Im Müldersfeld 30, 47669 Wachtendonk).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Neuss (bisher Amtsgericht Neuss HRB 12637) nach Wachtendonk beschlossen. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der SVS Strahlpumpen und Vakuum Systeme GmbH & Co.KG, die die Planung und den Vertrieb von Strahlpumpen und Vakuum-Systemen zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Marcus, Volker, Ingenieur, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Wisniewski, Achim, Wachtendonk, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.