Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des
übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.08.2022 erfolgt.
Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
23.08.2022
Kunze |
7 |
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b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund
des Verschmelzungsvertrages vom
07.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom
mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"SWBI Stuttgart 1 GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart
HRB 752734)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der
Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden
Rechtsträgers wirksam.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
05.08.2022
Kunze |
HRB 753136: SWBI Mainz 1 GmbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Michael, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Zug, Joachim, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 753136: SWBI Mainz 1 GmbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.10.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWBI Darmstadt 1 GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 754339) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 753136: SWBI Mainz 1 GmbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Christian, Gerasdorf bei Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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